Datenschutz: Abmahnungen bei Internetseiten

Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, geben Sie bei unklarer Rechtslage nie ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab! Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie den Anwalt prüfen, ob eine Abmahnung rechtens ist.

Viele Abmahnungen werden mit dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet. Hierzu entschied OLG München in einem Urteil vom 7. Februar 2019: „Die Datenschutzgrundverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern existieren vielmehr nebeneinander.

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Datenschutz: Das sollten Sie wissen

Eine Internetseite musste schon immer eine Seite Impressum und eine Seite Datenschutz haben. Das wurde bereits im alten Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Allerdings, fehlten diese Angaben, passierte nicht sehr viel. Trotz allem waren schon solche  Seiten abmahnfähig. Es hat sich lediglich für die Abmahnvereine und Anwälte nicht wirklich gelohnt. Das hat sich seit dem 25. Mai 2018 allerdings grundlegend geändert.

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